Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich können eine finanzielle Förderung über die Krankenkassen erhalten. Mit der Novellierung der gesetzlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung gibt es ab dem 1. Januar 2008 eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (pauschale Förderung) und eine krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung).
Gegenstand der pauschalen Förderung sind im weitesten Sinne die laufenden Kosten der Gruppenarbeit. Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, brauchen für die pauschale Förderung nur noch einen Förderantrag zu stellen.
Daneben gibt es die krankenkassenindividuelle Projektförderung für einzelne, inhaltlich abgegrenzte Aktionen. Diese Projektförderung ist wie bisher individuell bei den einzelnen Krankenkassen vor Ort zu beantragen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie im Selbsthilfenetz.
Selbsthilfeförderung durch die Stiftung Siverdes
Bereits seit 1988 fördert die kommunale Stiftung Siverdes in Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe-Kontaktstelle Selbsthilfegruppen in Münster. Der Förderung liegen seither Richtlinien zu Grunde nach denen Gruppen Startförderung in Höhe von 500 €, Förderung der laufenden Arbeit der Gruppe in Höhe von 1.300 € und Projektförderung in Höhe von maximal 2.550 € im Rahmen eines Bewilligungszeitraumes von einen Jahr beantragen können.
Im Unterschied zur Förderung der Krankenkassen, die die Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich fördern, können bei der Stiftung Siverdes auch die Gruppen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen, die sich anderen Bereichen widmen z.B. der sozialen Selbsthilfe.
Anne Friedrich von der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen nimmt Anträge unter folgender Adresse entgegen:
Geschäftstelle Kommunale Stiftungen
Stiftung Siverdes
Klemensstrasse 10
48143 Münster
Tel.: 492-5905, E-Mail: FriedrichA@stadt-muenster.de
Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Kommunalen Stiftungen.